ECTS Kreditpunkte & Learning Agreement
Erarbeitung der Kreditpunkte
Während des Doktoratsstudiums müssen mindestens 12 Kreditpunkte ECTS in den folgenden drei Bereichen erworben werden (1 ECTS = 30h / min. 1 ECTS pro Bereich).
- Vertiefung des Fachwissens im Forschungsgebiet der Doktorarbeit und die Erweiterung des Wissens ausserhalb der Fachrichtung, zum Beispiel durch den Besuch speziell für Doktorierende konzipierter Lehrveranstaltungen oder regulärer Lehrveranstaltungen des Master-Studiums.
- Aneignung überfachlicher Kompetenzen, zum Beispiel durch den Besuch Soft-Skill-Kursen oder der Mitwirkung in Gremien oder Kommissionen der ETH Zürich, 1 KP ECTS in Ethik und gute wissenschaftliche Praxis ist Pflicht.
- Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft, z. B. durch den Besuch internationaler Konferenzen.
Weitere Informationen zum Erwerb dieser 12 Kreditpunkte ECTS finden sich in den Ausführungsbestimmungen zur Doktoratsverordnung.
Das D-ITET überträgt nur externe Kreditpunkte auf das Diplom, die an einer Universität erworben und von dieser auf offiziellem Weg/Dokumenten mitgeteilt wurden und die mit dem Dissertationsleiter oder der Dissertationsleiterin im Learning Agreement (siehe unten) vereinbart wurden.
Für andere Aktivitäten, die mit dem Betreuer vereinbart wurden, sind spezielle Einheiten (900-0100-DRL usw.) im Vorlesungsverzeichnis verfügbar.
Weitere Informationen zum Kreditpunktebedarf während des Doktoratsstudiums finden Sie auf der Website der ETH.
Learning Agreement
Alle Doktorandinnen und Doktoranden, die nach dem 31. Dezember 2021 in das Doktoratsstudium am D-ITET eintreten, müssen mit ihrem Dissertationsleiter/ihrer Dissertationsleiterin vereinbaren, welche Kurse während des Doktoratsstudiums besucht werden sollen.
Diese Vereinbarung wird als "Learning Agreement" in myStudies formalisiert, die der/die Doktorand:in dem Betreuer zur Genehmigung vorlegt. Ein gültiges Learning Agreement ist spätestens ein Jahr nach Beginn des Doktorats erforderlich.
Weitere Informationen, sowie eine Anleitung finden Sie Download hier (PDF, 321 KB).
Relevant für alle Doktorierenden, die vor dem 1.1.2022 eingetreten sind
Erarbeitung der Kreditpunkte
Die externe Seite Doktoratsverordnung schreibt eine Mindestanzahl von 12 Kreditpunkten vor.
Angerechnet werden in der Regel nur Lehrveranstaltungen auf Master- oder Doktoratsniveau.
Das Bestehen der zur Lehrveranstaltung gehörenden Leistungskontrolle ist Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten (das Testat genügt nicht). Der/die Leiter:in der Doktorarbeit kann auch Kreditpunkte für die Teilnahme an Summerschools o.ä. anrechnen lassen. Bitte konsultieren Sie dazu die Doktoratsadministration des D-ITET (ETZ H 87).
Bestätigung der Kreditpunkte
Die Kreditpunkte aus dem Doktoratsstudium müssen bei der Anmeldung zur Doktoratsprüfung zwingend bestätigt sein.
Daher empfehlen wir dringend, diesen Schritt zu erledigen sobald die 12 Kreditpunkte ECTS (s.u.) erfüllt sind.
Eine Anfrage für die Bestätigung der Kreditpunkte kurz vor der geplanten Prüfung geschieht auf eigene Gefahr. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an das Doktoratsadministration des D-ITET (ETZ H 87).
Doktoratsadministration
ETH Zürich
D-ITET
Gloriastrasse 35
H87
8092
Zürich
Schweiz