Code of Conduct

Die ETH Zürich und das Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik setzen sich zum Ziel, in einem positiven und offenen Umfeld höchste Qualität in Lehre und Forschung zu bieten.

Juerg Leuthold

Am D-ITET pflegen wir ein integratives, offenes und freundliches Umfeld, in dem Studierende, Mitarbeitende und Lehrende in gegenseitiger Wertschätzung zusammen-
arbeiten und ihr höchstes Potenzial erreichen können.
Um diese positive Umgebung zu bewahren, tolerieren wir keinerlei Fehlverhalten, wie z.B. Drohungen, Gewalt, Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Unredlichkeit in Studium und Forschung.

Prof. Juerg Leuthold, Departementsvorsteher

Unsere Grundsätze

Wir garantieren ein respektvolles und professionelles Umfeld für alle Angehörigen des D-ITET. Dazu gehören Professorinnen und Professoren, Studierende, Dozierende, wissenschaftliche sowie administrative und technische Mitarbeitende.

Gegenseitiger Respekt und verantwortungsvoller Umgang

Wir pflegen einen unterstützenden Umgang, unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht und sexueller Identität.

Offene und faire Kommunikations- und Konfliktkultur

Wir kommunizieren offen und wohlwollend miteinander. Konflikte werden fair, sachlich und lösungsorientiert ausgetragen.

Redlichkeit und Integrität in der wissenschaftlichen Arbeit

Bei uns werden Methoden, Daten, Arbeitsabläufe und Resultate wahrheitsgetreu dokumentiert. Zwischen Eigen- und Fremdleistung wird klar unterschieden und alle Quellen werden korrekt genannt.

Unangemessenes Verhalten

Die unten angeführten Verhaltensweisen akzeptieren wir in unserem Umfeld nicht. Die Definitionen und Beispiele orientieren sich an den entsprechenden Richtlinien der ETH.

Definition:

Gewalt am Arbeitsplatz schliesst jede Aktivität, jeden Vorfall oder jede von angemessenem Verhalten abweichende Handlungsweise ein, durch die eine Person während der Arbeit oder als direkte Folge davon angegriffen, bedroht oder psychisch oder physisch verletzt wird (externe Seite International Labour Organization, UN, p. 10).

Körperliche Gewalt jeglicher Art ist in unserer Gemeinschaft inakzeptabel. Psychische Gewalt ist subtiler, aber nicht weniger grausam:

Wir dulden nicht:

  • Verbale oder nonverbale Kränkungen, Erniedrigungen oder Beschimpfungen.
  • Verbale oder nonverbale Bedrängungen oder Bedrohungen.
  • Schikanierungen oder Belästigungen.

Beispiele für unangemessenes Verhalten:

  • Eine Person blockiert die Verwendung experimenteller Ausrüstung. Dabei droht sie der anderen Person, ihr in ihrer Karriere zu schaden, wenn sie ihren rechtmässigen Anspruch auf die Ausrüstung nicht aufgibt.
  • Eine Professorin oder ein Professor droht Doktoranden, die Karriere zu sabotieren, wenn sie ihre Doktoratszeit nicht verlängern (nur zum Vorteil des Professors, der von erfahreneren Doktoranden profitiert).

Definition:

Mobbing ist die regelmässige und systematische Belästigung durch Kolleginnen oder Kollegen, Führungskräfte oder Weisungsempfänger über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel, die Person bewusst zu erschöpfen und sie oder ihn allmählich aus ihrem oder seinem Job oder Studium zu vertreiben (Leymann H, 2006).

Wir dulden nicht:

  • Gezielte Ausgrenzung von Teammitgliedern, Kontaktverweigerung und Vorenthalten von Informationen
  • Sticheleien, beleidigende, verächtliche Bemerkungen und üble Nachrede
  • Zuteilung von erniedrigenden Arbeitsaufgaben, intensive Kontrolle und ungerechtfertigte Kritik
  • Vorsätzlicher Ausschluss oder Ausnutzen von Vorteilen aufgrund der Sprache

Beispiele für unangemessenes Verhalten:

  • Eine wichtige Person aus Sitzungen, vom Zugang zu Sitzungsprotokollen und von Veranstaltungen ausschliessen
  • Eine Person aufgrund der Sprache von Sitzungen ausschliessen, zum Beispiel sie nicht einladen, oder eine Sprache verwenden, die nicht alle Personen verstehen.
  • Ein Professor oder eine Professorin fordert vertrauliche Informationen von einem Post-Doc aus einem anderen Labor.

Definition:

Jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes auf das Geschlecht einer Person bezogene Verhalten, das die Würde von Frauen oder Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt, ist diskriminierend (vgl. externe Seite Schweizer Gleichstellungsgesetz, Art. 4).

Wir dulden nicht:

  • Sexistische Witze und anzügliche, demütigende oder verächtliche Bemerkungen und Handlungen
  • Zurschaustellung und Verbreitung von pornographischem Material einschliesslich Plakate oder Bildschirmschoner
  • Unerwünschter körperlicher Kontakt
  • Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses

Beispiele für unangemessenes Verhalten:

  • Einen pornographischen Bildschirmschoner auf einem persönlichen Laptop sichtbar in einer Arbeits- oder Lernumgebung zeigen.
  • Unerwünschter Körperkontakt einer Kollegin oder eines Kollegen oder einer Vorgesetzten oder eines Vorgesetzten z.B.: einen Arm um jemanden legen oder jemanden wiederholt berühren.
  • Eine Dozentin oder ein Dozent macht sexistische Witze oder Kommentare während eines Vortrags oder einem Meeting mit Studierenden.
  • Kommentare, dass z.B. Frauen weniger qualifiziert in gewissen Bereichen seien.

Definition:

Beabsichtigte oder unbeabsichtigte Diskriminierung von Personen in vergleichbaren Situationen wegen tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Identität und beruflichem Status (vgl. externe Seite Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 8, Abs. 2) wird nicht toleriert.

Wir dulden nicht:

  • Ungleiche Beurteilung, Förderung und Behandlung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Identität und beruflichem Status
  • Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft
  • Sexistische und rassistische Darstellung von Personen in Präsentationen, Videomaterial und Computerprogrammen

Beispiele für unangemessenes Verhalten:

  • Missachten des Gesetzes und der Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub
  • Verachtende und persönliche Kommentare in Lehrevaluationen, z.B.: Kommentare über das Aussehen eines Dozierenden oder einer Dozierenden, den Ton der Stimme oder die Person
  • Eine Person nicht einstellen aufgrund des Geschlechts, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, physischen Möglichkeiten oder sexuellen Identität
  • Unterschiedliche Anwendung von Regeln und Verfahren für Personen in der gleichen Position basierend auf Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religion, Ideologie, körperlichen Fähigkeiten und sexueller Identität
  • Erniedrigende Kommentare über einen Studenten oder eine Studentin aufgrund seiner oder ihrer sexuellen Orientierung
  • Nicht willkommene Kommentare über das Aussehen oder die Kleidung einer Person
  • Wenn Sie Opfer von unangemessenem Verhalten sind, sollten Sie schnell und bestimmt reagieren.
  • Eine zeitverzögerte Reaktion macht es schwieriger zu erklären, dass das Verhalten oder die Handlungen unangemessen und unerwünscht sind. Es muss klar sein, dass Sie ein solches Verhalten nicht tolerieren. Wenn Sie schweigen oder sich passiv verhalten, kann dies als Akzeptanz der unangemessenen Handlungen oder Verhalten interpretiert werden.
  • Ist die verbale Kommunikation nicht erfolgreich, informieren Sie die Belästigerin oder den Belästiger schriftlich darüber, dass das Fehlverhalten aufhören muss. Siehe: Musterbrief an jemanden, der Sie belästigt.
  • Sprechen Sie mit anderen Personen am Arbeitsplatz. Versuchen Sie herauszufinden, ob andere Mitarbeitende ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
  • Dokumentieren Sie Ihre Situation. Führen Sie ein detailliertes Protokoll, in dem Sie alle Vorfälle notieren (z.B.: die Person, die Sie belästigt, Datum, Zeit, Ort, Worte, Gesten, die Art des Verstosses, Zeugen). Dies erleichtert, unangemessenes Verhalten und Handlungen zu beweisen.
  • Abhängig von der Art des unangemessenen Verhaltens, bieten die ETH Richtlinien verschiedene Einrichtungen, durch die Beschwerden eskaliert werden können. Die Personen auf unserer Kontaktliste können dazu beraten.
  • Personen, die unschuldige Mitmenschen unangemessenen Verhaltens beschuldigen, erwarten die gleichen Folgen wie jene, die andere belästigen!

Unterstützung

Kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Organisationen und Personen, je nachdem, mit wem Sie am liebsten offen sprechen möchten.

Vertraulichkeit und Diskretion werden von allen Kontaktpersonen garantiert.

Kontaktliste

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