Zulassung
Ein eidgenössisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis oder ein Diplom einer vom Bund anerkannten Fachhochschule im Fachbereich Elektrotechnik erlauben die prüfungsfreie Zulassung zum ersten Semester des Bachelorstudiengangs Informationstechnologie und Elektrotechnik.
Weitere Informationen und Online-Anmeldung
Ohne die oben genannten Abschlüsse ist allenfalls eine Zulassung nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung möglich.
Die Bewerbungsfrist für das Herbstsemester läuft jeweils bis zum 30. April.
Die folgenden Details zur Zulassung sind ausschliesslich auf den Master-Studiengang in Informationstechnologie und Elektrotechnik anwendbar. Für ausführliche Informationen zu anderen Master-Studiengängen konsultieren Sie bitte deren Webseiten.
Zulassung für Bachelorstudierende des D-ITET (ETH)
Studierende mit einem Bachelor-Abschluss unseres Departements werden ohne formelle Bewerbung zum konsekutiven Master-Studiengang zugelassen, die elektronische Registrierung genügt.
Fortgeschrittene Bachelor-Studierende können das Master-Programm bereits beginnen, vorausgesetzt, sie haben alle Kreditpunkte des ersten und zweiten Studienjahres erworben und brauchen nicht mehr als 30 ECTS-Kreditpunkte zum Erwerb des Bachelor-Diploms.
Die Belegung über myStudies ist jeweils ca. zwei Monate vor Beginn des Folgesemesters möglich (siehe Akademischer Kalender).
Alle anderen Studierenden
Alle anderen KandidatInnen müssen eine Online-Bewerbung einreichen. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Anforderungen für eine Zulassung und über das Bewerbungsverfahren auf der Website der Zulassungsstelle.
Bewerbungsfristen:
- 1. – 30. November (des Vorjahres)
- Studierende mit Schweizer Vorbildung, die nicht visumspflichtig sind oder bereits eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben können sich auch vom 1. - 30. April des Jahres bewerben, in dem der Studiengang startet
Bewerbungen sind ausschliesslich auf das Herbstsemester möglich.
Hinweis: Der Master-Studiengang Informationstechnologie und Elektrotechnik erhält eine sehr grosse Anzahl von Bewerbungen, wir können deshalb nicht jedem qualifizierten ausländischen Studierenden eine Zulassung garantieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht sich an das zu wenden.
Alle Kandidierende müssen eine Online-Bewerbung einreichen. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Anforderungen für eine Zulassung und über das Bewerbungsverfahren auf der Website der Zulassungsstelle.
Bewerbungsfristen:
- 1. – 30. November (des Vorjahres)
- Studierende mit Schweizer Vorbildung, die nicht visumspflichtig sind oder bereits eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben können sich auch vom 1. - 30. April des Jahres bewerben, in dem der Studiengang startet
Bewerbungen sind auf das Herbstsemester möglich.
Zulassung zum Masterstudium Informationstechnologie und Elektrotechnik für Absolvent:innen von Schweizer Fachhochschulen
Hervorragende Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Fachhochschulen sind an der ETH willkommen!
Formelle Voraussetzungen:
- Abschluss eines FH-Bachelors in Elektrotechnik
- Durchschnittsnote mindestens 5.0 resp. Abschlussprädikat «sehr gut»
Zum Masterstudiengang Informationstechnologie und Elektrotechnik werden FH-AbsolventInnen in der Regel mit folgenden Auflagen zugelassen:
- Fächer aus den Prüfungsblöcken 1 und 3 des zweiten Studienjahres
- 2 Fächer aus dem Angebot der Kernfächer des 3. Studienjahres
Hinweis: Für das Erfüllen der Auflagen sind in der Regel zwei Semester nötig. Im zweiten Auflagen-Semester können in seltenen Fällen zusätzlich evtl. auch schon einzelne Fächer des Masterstudiums oder eine Semesterarbeit absolviert werden.
Vorsicht: Alle Prüfungen zu den Auflagen müssen nach 2 Semestern ein erstes Mal abgelegt und spätestens nach 4 Semestern erfolgreich bestanden sein.
Der Ablauf der Bewerbung ist gleich wie für alle anderen externen Bewerbenden (siehe Haupt-Masterstudiengang).
Das Departement für Informationstechnologie und Elektrotechnik bietet zahlreiche Weiterbildungsprogramme an. Weitere Informationen zu diesen verschiedenen Weiterbildungsprogrammen finden Sie im Bereich Weiterbildung.
Bewerbungen auf eine Doktoratsstelle müssen direkt an die jeweilige Professorin/den jeweiligen Professor geschickt werden. Bewerbende müssen einen Master-Abschluss einer renommierten Universität vorweisen können. Die Zulassung kann mit Auflagen (ein bis drei ETH-Kurse) verbunden sein.
Informationen zu den Bedingungen und Voraussetzungen für ETH-Studierende, die gerne ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität studieren möchten, finden Sie auf dieser Webseite.
Informationen bezüglich eines Austausch- oder Gaststudiums and der ETH Zürich finden Sie auf der Webseite der Mobilitätsstelle.