Code of Conduct in Lehre und Forschung

Die ETH Zürich und das Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik setzen sich zum Ziel, in einem positiven und offenen Umfeld höchste Qualität in Lehre und Forschung zu bieten.

Wir unterstützen übergreifende Kampagnen der ETH Zürich, z.B. von Human Resources und SGU.

Unsere Interpretation im Detail:

  • Wissentlich oder unwissentlich falsches Verhalten in der Lehre oder in der Forschung
  • Verstoss bei Prüfungen
  • Wir würdigen die Ideen anderer angemessen
  • Anteilsmässig kleiner Beitrag zu Gruppenprojekten
  • Ungenaue Aussagen über die eigene Arbeit oder die Arbeit Dritter
  • Manipulation von Daten und Ergebnissen
  • Unehrlichkeit hinsichtlich IT-Lizenzen

Beispiele:

  • Unterschiedliche Noten aufgrund von Geschlecht oder Religion
  • Plagiate (weitere Informationen: siehe Wissenschaftliches Schreiben)
  • Die Idee anderer stehlen
  • Jemanden unter Druck setzen, ein falsches Ergebnis zu erfassen
  • Nichtbeachtung von IT-Lizenzen (Studierende verwenden ETH-Software privat)

Weitere Informationen

Disziplinarwesen der ETH Zürich

  • Wenn Sie Opfer von unangemessenem Verhalten sind, sollten Sie schnell und bestimmt reagieren.
  • Eine zeitverzögerte Reaktion macht es schwieriger zu erklären, dass das Verhalten oder die Handlungen unangemessen und unerwünscht sind. Es muss klar sein, dass Sie ein solches Verhalten nicht tolerieren. Wenn Sie schweigen oder sich passiv verhalten, kann dies als Akzeptanz der unangemessenen Handlungen oder Verhalten interpretiert werden.
  • Ist die verbale Kommunikation nicht erfolgreich, informieren Sie die Belästigerin oder den Belästiger schriftlich darüber, dass das Fehlverhalten aufhören muss. Siehe: Musterbrief an jemanden, der Sie belästigt.
  • Sprechen Sie mit anderen Personen am Arbeitsplatz. Versuchen Sie herauszufinden, ob andere Mitarbeitende ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
  • Dokumentieren Sie Ihre Situation. Führen Sie ein detailliertes Protokoll, in dem Sie alle Vorfälle notieren (z.B.: die Person, die Sie belästigt, Datum, Zeit, Ort, Worte, Gesten, die Art des Verstosses, Zeugen). Dies erleichtert, unangemessenes Verhalten und Handlungen zu beweisen.
  • Abhängig von der Art des unangemessenen Verhaltens, bieten die ETH Richtlinien verschiedene Einrichtungen, durch die Beschwerden eskaliert werden können. Die Personen auf unserer Kontaktliste können dazu beraten.
  • Personen, die unschuldige Mitmenschen mit unangemessenem Verhalten beschuldigen, erwarten die gleichen Folgen wie jene, die andere belästigen!

Unterstützung

Kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Organisationen und Personen, je nachdem zu wem Sie am liebsten offen sprechen möchten. Als Erstes können Sie sich in jedem Fall an unsere Kontaktperson D-ITET wenden.

Vertraulichkeit und Diskretion werden von allen Kontaktpersonen garantiert.

Kontaktliste

Unterstützung

Kontaktliste

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert